Geld zurück bei überhöhten Notdienst-Rechnungen!
Es gibt Schlüsseldienste, die berechnen außerhalb der Geschäftszeiten über 250 Prozent Aufschlag. Das ist zu viel - laut Gerichtsurteil.
Wenige Minuten brauchte ein Angestellter eines Münchner Schlüsseldienstes, um eine ins Schloss zugefallene Haustür wieder zu öffnen. Dafür berechnete er 180 EUR.
Eine Richterin stellte fest, dass die Forderung des Schlüsseldienstes Wucher sei. Das Unternehmen musste 130 EUR rückerstatten.
Die Kundin hatte die in Rechnung gestellten 180 EUR zwar erst bezahlt, sich aber dann über die üblichen Kosten bei günstigen Schlüsseldiensten informiert.
Sie forderte den überhöhten Anteil zurück und klagte, als sich der Schlüsselnotdienst weigerte. Der Chef des Schlüsseldienstes behauptete vor dem Gericht in München, dass 180 EUR in Ordnung seien.
Ein Sachverständiger legte fest, dass die Durchschnittspreise bei bis zu 50 EUR liegen. Die berechnete Summe sei Wucher, der Großteil musste erstattet werden.
Das o.g. Urteil findet sich unter: Amtsgericht München 141 C 27160/03.
Abzocke vermeiden, aber wie?
Dass Schlüsseldienste die Situation hilfloser Bewohner ausnutzen und stark überhöhte Preise verlangen, kommt angeblich immer öfter vor. Rechnungen von mehreren hundert Euro sind inzwischen keine Seltenheit mehr.
Um unliebsame überhöhte Rechnungen zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale , im Fall der Fälle nicht den ersten Anbieter aus den Gelben Seiten anzurufen. Denn an dieser Stelle finden sich oft Firmen, die sich absichtlich mit mehreren A im Namen nach vorne mogeln. Oftmals sind dies bundesweite Schlüsseldienste, die hohe Anfahrtkosten berechnen.
Inzwischen bieten manche Versicherungen Schutzbriefe an, die die Kosten für solche Schlüssel-Notdienste absichern. Ob dies lohnt sollte jedoch genau geprüft werden.