Irreführende Ortsangabe des Schlüsselnotdienstes
Der Besitzer eines Schlüsseldienstes darf in den Gelben Seiten keine unklaren oder falschen Angaben über seinen Standort machen. Es stellt einen unlauteren Wettbewerb dar, so das OLG Hamm - wenn der Standort des Dienstes nicht eindeutig zuzuordnen ist. Immerhin sei es für Kunden, die einen solchen Schlüsseldienst beanspruchen, sehr wichtig, dass der Notdienst in der Nähe ansässig ist, um die Anfahrtkosten überschaubar zu halten. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 4U11/07).